Insolvenzen

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Die Bundesregierung plant kurzfristig eine Änderung der Regelungen für die Insolvenz-Antragspflicht. Nach aktueller Planung soll durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Als Voraussetzung gilt, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass begründete Aussichten auf Sanierung des Unternehmens bestehen.
Für möglicherweise betroffene Unternehmen ist es aber wichtig, dass sie darlegen können, dass die Krise auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie zurückzuführen ist. Nach aktuellen Planungen ist eine „Vermutungsregel“ geplant, die wie eine Umkehr der Beweislast wirkt. Sollte also der Insolvenzantrag nach dem 13. März gestellt werden, so wird als Ursache die Corona-Pandemie angenommen

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Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.