Bürgschaften können dabei unterstützen, leichter an Kredite zu kommen. Auch hier gibt es ein Unterstützungsprogramm durch die Bundesregierung. Die Obergrenze für diese Bürgschaften wurde ab 2,5 Mio. EUR verdoppelt. Kleinunternehmer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen können von diesen Regelungen profitieren.
Ansprechpartner für diese Bürgschaften ist – wie auch bei den KfW-Krediten – die jeweilige Hausbank.