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Beirat zur Unterstützung bei der Unternehmernachfolge

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Beiräte können für Familienunternehmen eine wertvolle Unterstützung bieten, gerade auch bei der Unternehmensnachfolge. Inzwischen haben etwa 80% der deutschen Familien­unternehmen mit mehr als 100 Mio. EUR Umsatz einen Beirat eingerichtet; bei den kleine­ren ist es etwa ein Drittel. Beiräte unterliegen keinerlei gesetzlichen Vorschriften und sind daher frei gestaltbar.

Richtig positioniert und besetzt kann ein Beirat eine ganze Reihe wichtiger und dabei sehr verschiedener Aufgaben erfüllen: Für die Geschäftsführung sind das Beratung, Entlastung und Qualitätsverbesserung von Entscheidungen, für die Gesellschaf­ter die Kontrolle der Geschäftsführung, die Vermittlung von Wissen sowie die Moderation in und zwischen den Gremien eines Familienunternehmens. Dabei ist seit Jahren zu beobachten, dass Unternehmernachkommen immer häufiger direkt in die Kontroll- und Aufsichtsgremien gehen, ohne vorher in der operativen Führung ihres oder eines anderen Familienunternehmens tätig gewesen zu sein.

Durch eine anstehende Nachfolge kann für das Unternehmen eine neue Situation entstehen. Dies gilt immer dann, wenn der derzeitige Unternehmer abgeben möchte und

• es mehrere Nachfolgekandidaten aus der/den Gesellschafterfamilie(n) gibt,

• es keinen Nachfolgekandidaten aus der/den Gesellschafterfamilie(n) gibt,

• es künftig eine ausschließlich familien­fremde Geschäftsführung geben soll,

• es mehrere Gesellschafter im Unternehmen gibt,

• es Gesellschafter gibt, die aktuell nicht im eigenen Unternehmen tätig sind.

Mögliche Rollen eines Beirats

Die Rolle eines Beirats kann von der Aufstellung eines Nachfolgeplans und der Formulierung von Auswahlkriterien für einen potenziellen Nachfolger über dessen Auswahl (entweder ein Fami­lienmitglied und/oder eine ­externe Führungskraft) bis hin zu einer Notfallgeschäftsführung reichen, bei welcher der Beirat selbst für eine Übergangszeit die Geschäftsführung übernimmt. Auch nach der Übergabe an den Nachfolger kommen auf den Beirat wichtige Aufgaben zu. Häufig ist der ausscheidende Unternehmer noch emotional oder gar operativ in Unternehmens­entscheidungen eingebunden. Gleichzeitig will aber auch der Nachfolger ­seine Vorstellungen im Unternehmen durchsetzen. Der Beirat kann diese Phase konstruktiv und gegebenenfalls vermittelnd begleiten. Auch kann dem ausscheidenden Unternehmer ein Wech­sel in den Beirat die Übergangszeit erleichtern. Allerdings empfiehlt es sich, dass der Beiratsvorsitz eher durch eine neutrale externe Person wahrgenommen wird.

Besetzung eines Beirats

Die Besetzung des Beirats ist unter ande­rem sehr stark von der Kultur innerhalb der Gesellschafterfamilie abhängig. Der Grad der Diskussion, den die Gesellschaf­ter über wichtige Fragen der Geschäftsentwicklung und der Zukunft des Unter­nehmens zulassen, spiegelt sich letztlich in der Zusammensetzung des Beirats wider. Manchmal schaffen es nur Unter­nehmen, bei denen eine klare Trennung von Management und Eigentum erfolgt ist, ihre Beiräte wirklich mit externen unabhängigen Experten zu besetzen. Diese können dann die Geschäftsführung bei der Umsetzung von Strategien aktiv unterstützen, aber zugleich auch die Anteilseigner beraten und im Konflikt­fall zwischen den Parteien moderieren.

Damit Beiräte ihren ganzen Nutzen entfalten und effizient arbeiten können, geben wir nachfolgend einige Anregungen für die Aufstellung eines guten Beirats aus unserer Beratungspraxis:

(1) Ein Beirat sollte frühzeitig und zielbewusst eingesetzt werden. Die Gesellschafter und die operativ verantwortlichen Geschäftsführer sind in die Vorbereitungen mit einzubinden. Ihre Erwartungen an die Arbeit eines Beiratsgremiums sind vorab möglichst präzise zu definieren.

(2) Dem Beirat sollten von den Gesellschaftern ausreichende Kompetenzen übertragen werden. Dabei gilt es, einen passenden Mittelweg zu finden – denn für einen „zahnlosen“ Beirat werden sich selten hochkarätige Mitglieder gewinnen lassen. An­de­rerseits sollten aber auch die operativen Entscheidungsspielräume der Geschäftsführer nicht zu sehr eingeschränkt werden.

(3) Für die Besetzung eines Beirats kom­­men ausschließlich Personen mit ent­sprechender Qualifikation infrage. Vorab sollten aus den strategischen Zielen des Unternehmens abgeleitete Anforderungsprofile und eine entsprechende Kompetenzmatrix für den gesamten Beirat erstellt werden. Lieber einen Beirat mit wenigen, aber hoch qualifizierten Personen besetzen und diese dann auch angemessen bezahlen.

(4) Für die Arbeit des Beirats müssen professionelle Arbeitsstrukturen und passende organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dabei gilt es unter anderem, auch die Möglichkeiten des digitalen Austauschs für die Arbeit des Beirats zu nutzen. Dieses Potenzial erleben derzeit viele Beiratsgremien.

(5) Die professionelle Zusammensetzung des Beirats sowie die regelmäßi­ge und kritische Überprüfung seiner Arbeit erhöht dessen Effizienz. Die Einbeziehung von neutralen Dritten in diese Diskussion kann durchaus sinnvoll sein. Auf jeden Fall gilt es, die Zusammensetzung und die Arbeit des Beirats an sich verändernde Umstände immer zeitnah anzupassen, gerade auch bei Veränderungen des Geschäftsmodells.

Fazit

Ein hoch qualifiziert besetzter Beirat ist ein strategisches Instrument zur Sicherung der Unternehmenszukunft und hilft, unternehmerisches Vermögen zu er­hal­ten und zu mehren. Dabei können die Gesell­schafter entweder qualifizierte Per­sönlichkeiten selbst identifizieren und an­sprechen – oder aber sie bedienen sich von auf dieses Gebiet spezialisierten Beratern mit entsprechenden perso­nel­len Netzwerken. Professionelle Dienst­leister erweitern den Kreis qualifi­zierter Beirats­kandidaten. Auf jeden Fall sollte man sich für die Auswahl der Mitglieder eines Beirats genügend Zeit nehmen, damit dieser den erwarteten Nutzen entfalten kann, gerade auch für eine reibungslose Unternehmernachfolge.

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