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Antragsfrist für Corona-Hilfen verlängert

Antragsfristen werden verlängert

(c) Tatjana Balzer

Gute Nachrichten aus dem Bundeswirtschaftsministerium für Unternehmen: Anträge für die November- und Dezemberhilfe können jeweils bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Bisher galt als Schlussfrist für die Novemberhilfe der 31. Januar und für die Dezemberhilfe der 31. März. Durch die Verlängerung der Fristen für die Corona-Hilfen soll den Betrieben eine bessere Möglichkeit zur Antragstellung gegeben werden. Mit den November- und Dezemberhilfen wird ein Zuschuss von bis zu 75% des entgangenen Umsatzes an Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen gezahlt, die von Schließungen betroffen sind. Diese beiden Programme waren insbesondere für die Gastronomie, Hotels und die Veranstaltungsbranche aufgelegt worden.

Im gleichen Atemzug hat das Bundeswirtschaftsministerium auch die Antragsfrist für die sogenannte Überbrückungshilfe II um zwei Monate verlängert bis zum 31. März. “Berlin bessert Gott sei Dank nach. Mit den neuen Antragsfristen bleiben die Hilfszahlungen für die Betriebe länger verfügbar. Das verschafft auch mehr Luft in der Antragstellung über die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater”, erklärt dazu der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

Kinderkrankengeld wird verdoppelt

Nach einem Beschluss des Bundestages wird für gesetzlich versicherte Eltern das Kinderkrankengeld verdoppelt. Zukünftig können Eltern für 20 Tage die Unterstützung beantragen – Alleinerziehende für 40 Tage. Diese Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten – eine Zustimmung des Bundesrates am Anfang der kommenden Woche gilt als Formsache. Das Kinderkrankengeld wird normalerweise durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt, wenn Eltern wegen der Krankheit ihres Kindes nicht arbeiten können. Die Höhe der Leistung liegt bei 90% des Nettoverdienstes. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen die Leistungen auch beantragt werden, wenn Schulen und Kindergärten geschlossen sind. Nach aktuellen Planungen sollen Bescheinigungen von Schule oder Kindertagesstätte bei der Beantragung vorgelegt werden.

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