Referentenentwurf für Lieferkettengesetz vorgestellt

Der Referententwurf der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung zum Lieferkettengesetz soll Mitte März 2021 vom Kabinett verabschiedet werden.
© kentoh - stock.adobe.com

Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz nimmt dieses für die Wirtschaft bedeutende Gesetz konkretere Gestalt an. Der Referententwurf der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung soll Mitte März 2021 vom Kabinett verabschiedet werden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatten sich nach langem Ringen auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Das Gesetz soll zunächst ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter gelten. Ab Januar 2024 wird die Anwendungsschwelle auf 1.000 Mitarbeiter abgesenkt. Demnach sollen größere deutsche Unternehmen weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichtet werden. Die Firmen sollen ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Entlang der Lieferketten müssen die international geltenden Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Einhaltung der Menschenrechte befolgt werden. Alle an einem Produkt beteiligten Menschen sollen an der Wertschöpfung partizipieren. Eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen findet sich in den Regelungen nicht wieder. Der Sanktionsmechanismus für Verstöße gegen das Lieferkettengesetz wird bußgeldbewehrt sein. Gleichzeitig sind inländische Unternehmen nur für den direkten Lieferanten verantwortlich und nicht noch weitergehend in der Lieferkette. Zudem wurde berücksichtigt, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen keinen neuen bürokratischen Aufwand leisten können, um ihre Lieferanten weltweit auf die Einhaltung der geltenden Standards zu überprüfen.

Finale Bewertung erst nach Beschlussfassung möglich

„Das Lieferkettengesetz wird sicherlich in den Unternehmen zu einem gesteigerten Aufwand führen. Es wird anspruchsvoll sein, die weltweiten Lieferanten entlang der Lieferketten einer kontinuierlichen Überprüfung zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Mindeststandards zu unterziehen. Gleichwohl ist es sachgerecht, denn die Verbraucher fordern bereits heute bei den Unternehmen einen Nachweis für eine faire Produktion von Rohstoffen ein und orientieren sich bei der Kaufentscheidung an der Einhaltung der Corporate Social Responsibility durch die Unternehmen“, kommentierte der für die weltweite Rechtsberatung von Rödl & Partner verantwortliche Geschäftsführende Partner José Campos Nave. „Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und der wirtschaftliche Erfolg sind kein Widerspruch. Vielmehr bietet sich den deutschen Unternehmen eine große Chance gegenüber einer weltweiten Konkurrenz, Kunden und Verbraucher mit den eigenen Produkten „Fair Made in Germany“ zu überzeugen“, so ist sich Campos Nave sicher.

Die endgültige Bewertung der sich nun ergebenden Chancen und der gebotenen Umstellungen werden aber erst nach der finalen Beschlussfassung des Lieferkettengesetzes möglich sein. „Die deutschen Unternehmen sollten gleichwohl bereits jetzt die Zeit bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um ihre Prozesse und Lieferketten zu überprüfen und gemäß den kommenden Regelungen weiterzuentwickeln. Wer schnell ist, gewinnt doppelt“ ist Campos Nave überzeugt.

Autorenprofil

Als Chefredakteurin der Unternehmeredition berichtet Eva Rathgeber regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsjournalismus und in der PR.

Vorheriger ArtikelSandra Banholzer wird neue CEO der Rausch AG Kreuzlingen
Nächster Artikel„In unserem Fokus stehen Wachstumsinvestitionen“