Auszahlung der Novemberhilfe gestartet

Auszahlung der Novemberhilfe beginnt
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Ab dieser Woche soll die vollständige Auszahlung der Mittel aus der Novemberhilfe beginnen. Dies hat unter anderem der Bayerische Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) mitgeteilt. Auch im Beschluss aus der Sitzung der Bundeskanzlerin sowie der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird dieser Schritt angekündigt.

Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums wurden bisher rund 1,2 Mrd. EUR an Abschlagszahlungen der Novemberhilfe ausgezahlt. Bei der Dezemberhilfe seien es rund 250 Mio. EUR.  Allein bei der Investitionsbank Berlin (IBB) sind bisher mehr als 24.000 Anträge mit einem Volumen von rund 320 Mio. EUR eingegangen. Das Institut hat nach eigenen Angaben bereits knapp 90 Mio. EUR an Abschlagzahlungen geleistet, die zwischen 5.000 und 50.000 EUR liegen.  Die Bearbeitung der Anträge für die Dezemberhilfe soll nach bisherigen Planungen ab Ende Januar erfolgen. Die Anträge können bereits seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden.  Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen ab dieser Woche auch die ersten Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe fließen.

Erstattung bis zu 75 Prozent

Antragsberechtigt für die November- und die Dezemberhilfe sind Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Verordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Regelungen gelten auch für indirekt betroffene Unternehmen. Für eine schnelle und einfache Bearbeitung soll als Bemessungsgrundlage für die Hilfe der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 als Basis verwendet werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes bei Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten.

Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III

Ab dem Jahr 2021 wird es als Unterstützungsleistung nur noch die Überbrückungshilfe III geben. Nach Ankündigung durch die Bundesregierung werden auch hier Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen nach den bisherigen Planungen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Bei der Überbrückungshilfe III, die Fördermonate ab Januar erfasst, werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. Der Bund hatte dies auch mit den immensen Kosten für die November- und Dezemberhilfen begründet. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III wurde aber von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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