Neue Sanierung aus Brüssel

Braucht Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Eine Initiative der EU-Kommission hat die schon verebbte Diskussion wiederentfacht. Der EU-Vorschlag enthält Ansätze, die deutschen Unternehmen eine Sanierung erleichtern könnten.

Ein in die Krise geratenes Unternehmen zu sanieren hat erfahrungsgemäß gegenüber seiner Zerschlagung erhebliche Vorteile. Etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen und die in der Regel höheren Befriedigungsaussichten der Gläubiger. Aber auch aus Sicht der Gesellschafter ist eine Sanierung sinnvoll. Frühzeitig eingeleitet, bietet sie für Gesellschafter die Chance, die Anteilsrechte an einem wiedererstarkten Unternehmen zu bewahren, während sie im Fall einer Zerschlagung regelmäßig leer ausgehen.

Probleme mit Trittbrettfahrern

Zeichnen sich bestandsgefährdende Entwicklungen ab, ist die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen also grundsätzlich im Interesse aller Beteiligten. Dennoch scheitern außergerichtliche Sanierungsbemühungen in Deutschland häufig daran, dass einzelne Gläubiger ihre Zustimmung zu wirtschaftlich vernünftigen Sanierungskonzepten verweigern, obwohl diese von der Gläubigermehrheit getragen werden. Dadurch blockieren sie die Gesamtlösung für das Unternehmen. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens können Gläubiger nämlich nicht zur Duldung von Eingriffen in ihre Rechte gezwungen werden. Hinter einem solchen Verhalten dieser „Trittbrettfahrer“ steckt mitunter auch ein Geschäftsmodell. Investoren erwerben Forderungen, deren Werthaltigkeit aufgrund der Unternehmenskrise des Schuldners zweifelhaft ist. Da der Kaufpreis regelmäßig erheblich unter dem Nominalwert der Forderungen liegt, tragen die neuen Gläubiger im Falle des Scheiterns der Sanierung – wenn überhaupt – ein deutlich geringeres Ausfallrisiko als andere Beteiligte. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt daher für sie keine große Gefahr dar.

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