Welche Stiftung passt zu mir?

In Deutschland gibt es über 20.000 Stiftungen des bürgerlichen Rechts – und die Zahl wächst weiter. Die Stiftung birgt für viele Anlässe flexible Anwendungsmöglichkeiten – auch außerhalb des gemeinnützigen Bereichs. 

Aufgrund günstiger gesetzlicher Rahmenbedingungen sind Stiftungen populärer denn je. Sie werden durch formloses Stiftungsgeschäft und staatliche Anerkennung errichtet. Das gestiftete Vermögen geht im Regelfall endgültig auf die gesellschafterlose Stiftung über. Die Verfügungsmacht darüber liegt dann in der Hand des Vorstands, der an den in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters und das Stiftungsrecht gebunden ist. Das gestiftete Vermögen muss erhalten werden, die privat- oder gemeinnützigen Zwecke der Stiftung sind nur aus den Erträgen zu erfüllen.

Gemeinnützige Stiftung

Der häufigste Fall ist die gemeinnützige Stiftung. Hier werden Vermögenswerte grundsätzlich „auf ewig“ einem bestimmten, dem Gemeinwohl dienenden Zweck gewidmet. In den letzten Jahren wurden großzügige steuerliche Abzüge geschaffen, die bis zu zwei Mio. Euro in zehn Jahren betragen. Dieser „zusätzliche Sonderausgabenabzug“ kann im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren beliebig verteilt geltend gemacht werden.

Die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen beruht in erster Linie auf ideellen, altruistischen Motiven. Mit dem Vermögen soll der Gesellschaft „etwas zurückgegeben“ und bestimmte gesellschaftliche Bereiche oder Projekte gefördert werden. Mitbeabsichtigt oder aber auch nur als Nebeneffekt werden privatnützige Ziele ebenso erreicht, etwa Erinnerung an den eigenen Namen oder Bewahrung des Vermögens.

Dadurch, dass Stiftungen für ihre Zwecke Spenden einwerben können, die beim Spender steuerlich abzugsfähig sind, können bis zu 47 Prozent der Spenden vom Finanzamt „zurückgeholt“ werden. Dies ermöglicht es, selbstgewählte gemeinnützige Projekte mit erheblicher staatlicher Förderung zu unterstützen.

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