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Schlagwort: Schutzschirmverfahren

Schutzschirmverfahren: Wer früher anmeldet, saniert schneller?

Das Schutzschirmverfahren ist eine Möglichkeit der gerichtlichen Sanierung, die Unternehmen vor allem in der Frühphase einer Krise unterstützen soll. Es begünstigt die rechtzeitige sowie...

Zahlungsunfähig oder (noch) nicht? – eine Frage der Methode

Die Zahlungsunfähigkeit, also wenn ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Insolvenz. Dieser Beitrag beschäftigt...

(Kleinere) Brötchen backen nach der Insolvenz

Bis zum Beginn der Coronapandemie lief es für das Unternehmen Sternenbäck gut: Der Großbäcker mit 215 Bäckereifilialen in sechs Bundesländern und drei Bäckereibetrieben in...

Ein Schutzschirm in stürmischen Zeiten

Unterbrochene Lieferketten oder Auftragsstornierungen – die Coronakrise hat bei zahlreichen Unternehmen deutliche Umsatzrückgänge zur Folge. Es gibt viele Hilfsangebote der Bundesregierung. Indes kann das...

Schutzschirmverfahren – eine unerfüllte Hoffnung?

Die Einführung des Schutzschirmverfahrens wurde von großen Hoffnungen begleitet. Nach anfänglicher Euphorie ist die Nutzung des Schutzschirms deutlich zurückgegangen; Gesetzesänderungen in näherer Zukunft sind...

Air Berlin hätte früher Insolvenz anmelden müssen

Der deutschen Air Berlin ist das Geld ausgegangen. Nachdem der Großaktionär Etihad Airways am vergangen Freitag die Reißleine zog und weitere Unterstützung von 50 Mio. Euro versagte, hat Air Berlin die Eigenverwaltung beantragt. Wie es mit der Nummer 2 bei den deutschen Airlines weitergeht und wer Gewinner und Verlierer sein wird, analysiert der Insolvenzrechtsexperte Robert Buchalik.

„Insolvenz immer noch mit einem Makel behaftet“

Im Jahr 2012 beendete Solarwatt das Schutzschirmverfahren und zog sich aus dem Massenmarkt mit Solarmodulen zurück. Seitdem geht es für das Dresdner Solarunternehmen wieder aufwärts. Damit sich Haushalte selbst mit Strom versorgen können, setzt CEO Detlef Neuhaus auf spezielle Module, Speicherlösungen und Energiemanagementsysteme.

Wie komme ich unter den Schutzschirm?

Eine besondere Form der Eigenverwaltung ist das Schutzschirmverfahren: Unternehmen sind für drei Monate vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Doch um es in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Sie regelt die Sanierungsbescheinigung nach § 270b.