Streit nach der Transaktion?

Post-M&A-Rechtsstreitigkeiten beinhalten Lehren für alle, die am M&A-Markt beteiligt sind. Wer die Fallstricke kennt, kann bereits vor einer Transaktion Streitigkeiten danach vermeiden. 

Es gibt wenige Situationen, die das Management eines Unternehmens über längere Zeit so intensiv beschäftigen, vom operativen Geschäft abhalten und viel Geld kosten wie ein großer Rechtsstreit im Nachgang zu einem Unternehmenskauf oder -verkauf.

Jeder Post-M&A Rechtsstreit hat seine Eigenheiten. Lehren, die im Rahmen der Financial Due Diligence hilfreich sei können, um Streit nach einer Transaktion zu vermeiden, gibt es dennoch:

Marktvolatilität und Kaufpreisformel

Post-M&A-Rechtsstreite stehen häufig im Zusammenhang mit unerwarteten Entwicklungen oder Überraschungen zum Vollzug (Closing). Diese können durch Volatilität in Einkaufs-, Verkaufs- oder Finanzmärkten entstehen, mit denen das Unternehmen täglich zu tun hat. Folgende Faktoren liegen dabei zuweilen vor:

  • Irrationale Erwartungen von Marktteilnehmer, die zu extremen Preiserwartungen und Blasen führen, und nachfolgende unerwartete Preisrückgänge, wenn die Blase platzt (z.B. in Immobilienmärkten um das Jahr 2008);
  • Unvorhergesehene Änderungen von Gesetzen oder des regulatorischen Umfeldes (z.B. rückwirkende Änderung von Tarifen im Bereich Erneuerbare Energien in Spanien);
  • Panik auf Finanzmärkten verbunden mit starken Preisschwankungen und uneinheitlicher Preisbildung;
  • Disruptive Innovationen, die für Marktteilnehmer unerwartet zu Marktverwerfungen führen (z.B. Musik-Streaming-Technologie).

Volatilität kurz vor Closing findet insbesondere bei Vorliegen einer Kaufpreisanpassungsklausel Eingang in die Bestimmung des finalen Kaufpreises. Das Risiko eines Post-M&A-Rechtsstreits bei Kaufpreisanpassungsklauseln steigt dadurch im Vergleich zu Festkaufpreisen (sog. Locked Box-Mechanismus) erheblich.

Unklare Bilanzierungsregeln

Unternehmenskaufverträge enthalten in aller Regel die Bilanzierungsregeln, die für die Ermittlung der Kaufpreisanpassung zum Closing relevant sind. Fehlen diese jedoch oder sind sie nicht eindeutig definiert, führt dies häufig zu Post-M&A-Rechtsstreiten. Denn für die Aufstellung der Kaufpreisanpassung gelten nur die Bilanzierungsvorschriften, die im Kaufvertrag vereinbart oder referenziert sind. Daneben kann es zu Disputen führen, wenn das Verhältnis alternativer, nebeneinander anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nicht klar geregelt ist. Zum Beispiel kann sowohl Stetigkeit als auch ein Verweis auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) vereinbart sein. Was ist jedoch, wenn sich herausstellt, dass in der Vergangenheit ein Bilanzierungsfehler vorlag und die Anwendung von Stetigkeit zu einem Verstoß gegen IFRS führen würde? Eine klare Hierarchie zwischen den beiden Regeln vermeidet einen Rechtsstreit.

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