Bedingt übernahmebereit

Die Bundesregierung erschwert mit einer Verordnung Nicht-EU-Ausländern den Zugriff auf sensible Branchen und Unternehmen. Die neuen Barrieren dürften die Einkaufslust vor allem chinesischer Investoren aber nicht ausbremsen.

 Deutscher Mittelstand für „Made in China“

Auch in China selbst nehmen die Barrieren zu: Die verschärften Kapitalverkehrskontrollen des chinesischen Staates grenzen die Shoppingtouren ein. Motivierend wirkt dagegen der vor zwei Jahren beschlossene Masterplan „Made in China 2025“. Er soll das Land bis 2049 in die Gruppe der fortschrittlichsten Industrienationen katapultieren. Der Weg dahin führt über IT, Roboter und automatisierte Prozesse. Genau hierfür sind Zukäufe im gehobenen deutschen Mittelstand der richtige Hebel. Im Fokus stehen der Maschinenbau ebenso wie Flugzeugtechnologie und die Autoindustrie. Jüngstes Beispiel ist der Verkauf der Bosch-Sparte Starter und Generatoren an ein chinesisches Konsortium, der nur noch der Zustimmung der Kartellbehörden bedarf.

Abfallverbrennungsanlage am Monte Kali in Heringen: Die EEW Energy from Wast wurde an die Bejing Enterprises Holding weiterverkauft. Foto © EEW GmbH
Abfallverbrennungsanlage am Monte Kali in Heringen: Die EEW Energy from Wast wurde an die Bejing Enterprises Holding weiterverkauft. Foto © EEW GmbH

Kein neues Volkswagen-Gesetz

Das deutsche Know-how bei klimafreundlichen Energien ist ebenfalls gefragt. Das zeigt die Übernahme der ehemaligen E.on-Tochter EEW Energy from Waste. Der Spezialist für Abfallverwertung war vom Private-Equity-Fonds EQT Infrastructure II auf Effizienz getrimmt worden und ist nun an die Bejing Enterprises Holding weiterverkauft worden. Für Finanzinvestoren sind chinesische Käufer mittlerweile ein wichtiger Exit-Kanal. Das zeigt auch der gerade bekannt gegebene Verkauf des Energiedienstleisters Ista durch CVC Capital Partners an die Cheung Kong Property Holdings des Milliardärs Li Ka-shing.

„Derzeit überwiegen bei chinesischen Direktinvestitionen in Deutschland die positiven Effekte“, konstatiert IW-Forscher Rusche. Es bestehe aber potenziell die Gefahr, dass sich der chinesische Staat, der an vielen Käuferfirmen beteiligt ist oder sie fördert, in Deutschland Einfluss verschafft. Deshalb ist bei der neuen Regulierung ein Zauberwort entscheidend: Sie fokussiert sich auf die Infrastruktur und nicht auf Branchen. Die Erfahrung lehrt die deutschen Ordnungspolitiker, dass andernfalls Ärger mit der EU droht. Die hatte Deutschland vor dem EuGH bereits wegen des Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verklagt, weil im Volkswagen-Gesetz eine Stimmrechtsbegrenzung der Aktionäre auf 20 Prozent vorgesehen war. „Dieses Limit war ursprünglich installiert worden, um VW vor Übernahmen zu schützen“, sagt Dr. André Wolf vom Hamburger Weltwirtschaftsinstitut (HWWII). Der EU war das bei einem Autobauer nicht recht.

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