Mehr Kartellrecht für Unternehmen

Eine Novelle verdichtet die kartellrechtliche Regulierung. Sie enthält Neuregelungen, die für die Transaktionspraxis relevant sind. Sie führt einen transaktionsbezogenen Schwellenwert ein und verschärft die Bußgeldhaftung der Nachfolgeunternehmen.

Wurstlücke geschlossen

Die Einführung einer Haftung für Nachfolgeunternehmen schließt die sogenannte Wurstlücke. Im Jahr 2015 hatte sich der am Wurstkartell beteiligte Tönnies-Konzern so umstrukturiert, dass für die beiden am Kartell beteiligten Tönnies-Konzernunternehmen keine Rechtsnachfolger mehr identifiziert werden konnten. Damit gab es auch keine Unternehmen mehr, die für das vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld von 128 Mio. Euro hafteten. Nunmehr haften nicht nur Rechtsnachfolger, sondern auch alle sogenannten wirtschaftlichen Nachfolger eines Unternehmens für das Bußgeld. Beim Erwerb eines Unternehmens mit kartellrechtlichen Problemen gibt es jetzt keine Möglichkeit mehr, sich einer Bußgeldhaftung durch geschickte Umstrukturierung zu entziehen. Für den Erwerber bedeutet dies, dass er darauf achten muss, dass ihn der Veräußerer für die Folgen eventueller Kartellverstöße schadlos hält. Dies kann er etwa durch Freistellungsvereinbarungen oder Garantien tun.

Fazit

Die Ausweitung der Fusionskontrolle wird dazu führen, dass mehr internationale Transaktionen im digitalen Umfeld angemeldet werden müssen. In Unternehmenskaufverträgen sollte die Haftung für die Folgen vergangener Kartellverstöße gründlich geregelt werden.


Zur Person

Dr. Michael ReichDr. Michael Reich ist Partner bei Pinsent Masons in München. Er berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er vertritt Mandanten in Bußgeldverfahren, Zivilprozessen und Fusionskontrollverfahren. Viele seiner Mandanten berät er laufend im Bereich der Kartellrechts-Compliance. Daneben berät er auch im Vertriebsrecht mit einem Fokus auf Technologie- und Verbraucherprodukte.

www.pinsentmasons.com

 

Autorenprofil

Dr. Michael Reich ist Partner bei Pinsent Masons in München. Er berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er vertritt Mandanten in Bußgeldverfahren, Zivilprozessen und Fusionskontrollverfahren. Viele seiner Mandanten berät er laufend im Bereich der Kartellrechts-Compliance. Daneben berät er auch im Vertriebsrecht mit einem Fokus auf Technologie- und Verbraucherprodukte.

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